Bürgermeister Albert Ungermann informiert sich über die Arbeit von Tagesmüttern bei Michaela Haack in Lützelhausen

„Die Betreuung unserer jüngsten Linsengerichter bei Tagesmüttern und Kitas ist gleichgestellt.“

Gemeinde wünscht sich mehr Tagesmütter / Hohe Qualifizierungsanforderungen gewährleisten beste Kindertagespflege

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Bürgermeister Albert Ungermann und SPD-Ortsvereinsvorsitzender Hans Jürgen Wolfenstädter freuten sich gemeinsam mit Tagesmutter Michaela Haack (links) und Melanie Kroh, Projektleiterin für die Kindertagespflege Gelnhausen / Linsengericht über den Spaß der Tagespflegekinder beim gemeinsamen Spielen

 

Wenn man bei Michaela Haack in Lützelhausen an der Haustüre klingelt, dann öffnet nicht nur die Hausherrin selbst, sondern es schauen dem Besucher auch gleich drei Jungs und ein Mädel im Alter von 17 Monaten bis knapp drei Jahre neugierig entgegen. Marlon, Finn, Emilie und Jannis verbringen montags bis freitags ihre Tage bei der Lützelhäuserin, die die Vier als Tagesmutter betreut. Beim Eintreten stellt man sofort fest: Hier haben die Kleinen das Sagen. Michaela Haack hat bis auf ein privat genutztes Zimmer alle Räume im Erdgeschoss kleinkindgerecht eingerichtet. Da gibt es einen großen Spiel- und Aufenthaltsraum, einen Ruheraum für den Mittagsschlaf und einen Rückzugsraum mit großem Wickeltisch, wenn eines der Kinder einmal allein und in Ruhe gelassen werden möchte, oder die Windeln gewechselt werden müssen.

Linsengerichts Bürgermeister Albert Ungermann und SPD-Ortsvereinsvorsitzender Hans Jürgen Wolfenstädter besuchten kürzlich Michaela Haack, um sich persönlich einen Eindruck vom Alltag einer Tagesmutter zu verschaffen. Ungermann: „Unsere vier Tagesmütter, die wir derzeit in Linsengericht haben, leisten eine immens wichtige Arbeit und dies, obwohl die Bedingungen besonders in finanzieller Hinsicht nicht gerade reizvoll sind. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass wir als Gemeinde unserer Verpflichtung der Betreuung unserer ‚unter Dreijährigen‘ dort, wo es nötig ist, auch nachkommen können.“

Von Montag bis Donnerstag beginnt der Betreuungstag für Haack gegen 6.30 Uhr und endet etwa gegen 18.00 Uhr. Freitags verweilen die Kleinen in der Regel einen halben Tag bei ihrer Tagesmutter.

Doch auch auf individuelle Wünsche von Eltern wird eingegangen. Etwa wenn eine Mutter als Flugbegleiterin tätig ist und an mehreren Abenden hintereinander nicht bei ihrem Kind sein kann. Dann übernimmt Tagesmutter Michaela Haack.

Tagesmütter arbeiten als qualifizierte „Selbständige“, die ihre notwendigen Versicherungsbeiträge selbst abführen müssen. 50 Prozent der Kosten übernimmt das Jugendamt, die andere Hälfte tragen die Eltern. Nur mit einer Qualifizierung nach dem § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII erhalten sie eine Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu „fünf fremden Kindern gleichzeitig“. Erst dann ist es ihnen erlaubt, einen verbindlichen Betreuungsvertrag mit den Eltern abzuschließen. Um ihre Pflegeerlaubnis aufrecht zu erhalten, verpflichten sich Tagesmütter, regelmäßig an Fort- und Auffrischungskursen teilzunehmen. Im Main-Kinzig-Kreis werden dafür zurzeit 20 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Jahr vorgeschrieben. Michaela Haack, die ihre Qualifikationsnachweise in einem Ordner dokumentiert, hat zusätzlich seit 2012 das „Bundeszertifikat zur qualifizierten Kindertagespflegeperson“. Auf dem Stundenplan dieser Zusatzqualifizierung standen unter anderem Themen wie „Kindertagespflege – die Perspektive der Kindertagespflege, die Perspektive der Kinder, die Perspektive der Eltern“, Erziehungs- und Bildungsfragen sowie die Kooperation und Kommunikation zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern.

Die Arbeit der Tagesmütter findet in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt statt. Nur mit einer Pflegeerlaubnis der Behörde dürfen interessierte Frauen als Tagespflegeperson Kinder aufnehmen. Hier wird seitens des Amtes die persönliche Eignung ebenso geprüft wie das Vorhandensein kindgerechter Räumlichkeiten. Hinzu kommen Nachweise der Grundqualifizierung (Nachweis von einem 160-stündigen Grundqualifizierungskurs), zweijährige Erste-Hilfe-Kurse am Kind, Gesundheitszeugnis, jährliche 20-stündige Qualifizierungskurse sowie polizeiliche Führungszeugnisse für die Bewerbende ebenso wie für alle in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Personen / Familienmitglieder.           

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dürfen Tagesmütter einen Betreuungsvertrag als Tagespflegeperson mit den Eltern schließen. Besonders wichtig im Verhältnis zwischen Tagesmutter und Eltern sind ein vertrauensvolles Miteinander, der regelmäßige Austausch und das partnerschaftliche Abstimmen der Planungen zur Entwicklung des Kindes. Dass ihre Kinder bei ihren Tagesmüttern dauerhaft gut aufgehoben und versorgt sind, dafür steht das Jugendamt ein. Die für Gelnhausen und Linsengericht zuständige Projektleiterin für die Kindertagespflege, Melanie Kroh, besucht regelmäßig die Haushalte der Tagesmütter. Zu ihren Aufgaben zählt die Vermittlung von Familien und die pädagogische Beratung und Begleitung der Tagesmütter. Kroh: „Unsere Tagesmütter schätzen die sehr enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, das ihnen in vielen aktuellen Fragen fachlich zur Seite steht.“

Für ein gegenseitiges Miteinander mit den Tagesmüttern steht auch die Gemeinde ein, so Bürgermeister Albert Ungermann. „Tagesmütter, die zeitweise keine Kinder zur Betreuung haben, setzen wir in unseren Kitas ein, damit sie keinen finanziellen Verlust erleiden“, erläuterte Ungermann während seines Besuchs in Großenhausen. Kita- und Tagesmütter-Betreuung seien in Linsengericht gleichgestellt. Für die Gemeinde wäre es wünschenswert, wenn sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegepersonen erhöhen würde.