Rückerstattung von Müllgebühren

Rückerstattung von Müllgebüren 2014

„Das Verhalten der Mitbürgerinnen und Mitbürger in Linsengericht bezüglich der Trennung von Hausmüll hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert“, so Bürgermeister Albert Ungermann. Das hat erfreulicherweise dazu geführt, dass die Kosten für die Abfallentsorgung in den letzten Jahren stetig gesunken sind.

Vor allem durch weniger Gewicht in den Biotonnen konnten die Beseitigungskosten deutlich reduziert werden. Das wird unter anderem dadurch erreicht, dass Küchenabfälle nicht feucht, sondern möglichst trocken in das Abfallgefäß gegeben werden. Hinzu kommt, dass für das eingesammelte Papier Erstattungen durch den Main-Kinzig-Kreis erfolgen, der als zuständiger Entsorgungspflichtiger das Altpapier entsprechend vermarktet. Diese Erstattungen sind je nach Marktlage unterschiedlich. Für das Jahr 2012 wurden bereits rd. 50.000 Euro überwiesen. Für das Jahr 2013 ist nach vorsichtiger Schätzung mit etwa 25.000 Euro zu rechnen. Aktuell sind ca. 430.000 Euro in der Abfallgebührenrücklage aus den zurückliegenden Jahren angespart, wovon nun rd. 325.000 Euro gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.09.2013 an die Gebührenpflichtigen zurückgezahlt werden. Der Restbetrag von ca. 105.000 Euro soll für mögliche Gebührenanpassungen bei der Restmüllverbrennung, den Beseitigungskosten für Kompost etc. vorgehalten werden. Diese Rücklage ist zweckgebunden und die Gelder dürfen nicht für anderweitige Ausgaben verwendet werden.

Bei der Rückzahlung trennen wir die Entsorgungsarten in Papier, Rest- und Biomüll. Sperrmüll, Erd- und Bauschutt und andere Müllsorten werden dem Restmüll zugeordnet. Beim Altpapier werden rd. 75.000 Euro für die Jahre 2012 und 2013 erstattet, da bereits in 2012 eine Rückzahlung für Vorjahre erfolgte. Für Rest- und Biomüll wird der Betrag von rd. 250.000 Euro für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2013 ausgezahlt.

Die Erstattungsbeträge, die sich prozentual an dem Gebührenaufkommen errechnen, sind für die jeweilige Entsorgungsart nachfolgend aufgeführt. Somit kann man selbst errechnen, welcher Betrag Mitte Februar dem jeweiligen Gebührenzahler, der per Lastschriftverfahren Vollmacht für den Gebühreneinzug erteilt hat, auf das Bankkonto überwiesen wird. Alle anderen Gebührenzahler (Selbstzahler), die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten eine Gutschrift auf dem gemeindlichen Gebührenkonto.

Altpapier
Tonnengröße monatlicher Betrag max. Betrag
24 Monate
240 l 0,94 € 22,56 €
1.100 l 4,29 € 102,96 €
Restmüll
Tonnengröße monatlicher Betrag max. Betrag
36 Monate
60 l 1,97 € 70,92 €
60 l 1 Pers.Haushalt 1,75 € 63,00 €
60 l 2 Pers.Haushalt 1,86 € 66,96 €
80 l 2,80 € 100,80 €
120 l 4,61 € 165,96 €
120 l W 2,00 € 72,00 €
240 l 9,67 € 348,12 €
1,1 cbm wöchentlich 62,07 € 2.234,52 €
1,1 cbm 14-tägig 31,07 € 1.118,52 €
Biomüll
Tonnengröße monatlicher Betrag max. Betrag
36 Monate
80 l 0,24 € 8,64 €
120 l  0,73 € 26,28 €
120 l Sondernutzung 0,24 € 8,64 €
240 l 1,46 € 52,56 €
240 l Sondernutzung 0,66 € 23,76 €

 

„Es ist erfreulich, dass durch die Veränderung im Entsorgungsverhalten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger Kosten eingespart werden konnten. Deshalb bitte ich auch zukünftig, die Müllsortierung in allen Bereichen nach den Vorgaben auf der Rückseite des Müllkalenders vorzunehmen. Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, weitere Kosten einzusparen“, schließt Bürgermeister Albert Ungermann.