KITA-Satzung, Hunde-, Müll- und Abwassersatzung
Becker (SPD): Satzungen werden am 2. März beraten und abgestimmt.
Die Diskussion mit reger Bürgerbeteiligung an der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21. Februar hat gezeigt, dass ein breites Bürgerinteresse zu den geplanten Änderungen/Erhöhungen besteht. Zunächst aber eine erfreuliche Mitteilung für alle Hausbesitzer und Mieter, so Bürgermeister Albert Ungermann und Fraktionsvorsitzender Bernd Becker, gilt es mitzuteilen: „Durch die Ermäßigungen beim Abwasser und Müll wird die Erhöhung der Grundsteuer für die meisten Bürger und Mieter keine Mehrkosten bedeuten“.
Zu den Satzungen hat die SPD-Fraktion Änderungsanträge eingereicht:
- Zur KITA-Satzung: Die aktuellen Gebühren für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden abweichend vom Vorschlag des Gemeindevorstandes zum 1. April nur um 35 Prozent erhöht.
- In die KITA-Satzung wird eine Sozialklausel eingefügt, die besagt, dass bis zu einem Familienmonatseinkommen von brutto 2200 Euro (Nachweis) der Beitrag um 10 Prozent ermäßigt werden kann. Eine weitere Ermäßigung kann der Gemeindevorstand separat gewähren.
- Zum Haushalt: Die Gemeinde plant und baut mit einem Kostenrahmen von 2,5 Millionen Euro eine viergruppige KITA am Festplatz von Altenhaßlau für Kinder unter drei Jahren. Die Mittel werden im Investitionshaushalt 2017/18/19 bereitgestellt. Aktuelles Beispiel: Der Betrieb einer U 3-Gruppe belastet die Gemeinde jährlich mit rund 130.000 Euro.
Die SPD-Fraktion beauftragt den Gemeindevorstand die notwendigen Kürzungen zur Finanzierung im Haushaltsentwurf vorzunehmen. Dies ist notwendig, da das Land Hessen die Gemeinden über die Kommunalaufsicht im Haushaltsjahr 2017 usw. zwingt, einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt zur Genehmigung vorzulegen. Gleichzeitig wird verlangt, dass die Gebührenhaushalte für Kinderbetreuung, Friedhöfe, Müll und Abwasser ausgeglichen sein sollten. Der Landesrechnungshof empfiehlt den Städten und Gemeinden sogar Kinderbetreuungskosten mit einem Elternbeitrag von über 15 Prozent der Gesamtkosten einzuplanen. Zurzeit decken die Elternbeiträge in Linsengericht rund 12 Prozent der Gesamtkosten, diese werden selbst mit den geplanten Erhöhungen noch unter 15 Prozent verbleiben.
Zur Hundesatzung ist festzustellen, dass die SPD beantragen wird, den Preis für Listenhunde abzusenken.
Die SPD-Anträge zur Gemeindevertretersitzung am 21.3.2017 als PDF: